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   VG Frankfurt/Oder, 15.12.2021 - 10 K 3170/17.A   

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https://dejure.org/2021,73859
VG Frankfurt/Oder, 15.12.2021 - 10 K 3170/17.A (https://dejure.org/2021,73859)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 15.12.2021 - 10 K 3170/17.A (https://dejure.org/2021,73859)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - 10 K 3170/17.A (https://dejure.org/2021,73859)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AufenthG 2004, § 60 Abs 5
    Tschad: Abschiebungsverbot wegen humanitären Gesichtspunkten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.12.2021 - 10 K 3170/17
    Prüfungsmaßstab sind alle zielstaatsbezogenen Verbürgungen dieser Konvention (BVerwG, Urteil vom 3 1 . Januar 2013 - 10 C 15.12 -, juris, Rn. 35), insbesondere Art. 3 EMRK.

    Zwar sind insoweit hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2013 - 10 C 15.12 - juris, Rn. 23 ff.), diese sind im vorliegenden Fall aber erfüllt.

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.12.2021 - 10 K 3170/17
    Der Konflikt muss aber zumindest ein gewisses Maß an Intensität und Dauerhaftigkeit aufweisen; Fälle innerer Unruhen und Spannungen wie Tumulte, vereinzelt auftretende Gewalttaten und andere ähnliche Handlungen genügen insoweit nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4/09 - juris, Rn. 23).

    Infolge des Konflikts muss vielmehr eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit des Ausländers als Zivilperson bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 - juris, Rn. 32 ff.).

  • VG Frankfurt/Oder, 21.12.2020 - 10 K 5/19

    Tschad: erfolgslose Klage, keine Anerkennung und kein Abschiebungsverbot, auch

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.12.2021 - 10 K 3170/17
    Dezember 2020, VG 10 K 5/19.
  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.12.2021 - 10 K 3170/17
    Für die Beurteilung der Frage, ob die Furcht des Betroffenen vor Verfolgung - vorliegend im Tschad - tatsächlich begründet im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG ist, gilt einheitlich der Prognosemaßstab der tatsächlichen Gefahr ("real risk"), der demjenigen der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011, - 10 C 25/10, VG Köln, Urteil vom 14. Januar 2021, - 22 K 3443/18, beide zit. nach juris).
  • VG Köln, 14.01.2021 - 22 K 3443/18
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.12.2021 - 10 K 3170/17
    Für die Beurteilung der Frage, ob die Furcht des Betroffenen vor Verfolgung - vorliegend im Tschad - tatsächlich begründet im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG ist, gilt einheitlich der Prognosemaßstab der tatsächlichen Gefahr ("real risk"), der demjenigen der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011, - 10 C 25/10, VG Köln, Urteil vom 14. Januar 2021, - 22 K 3443/18, beide zit. nach juris).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90

    Vorbringen des Asylbewerbers - Deutsche Übersetzung seines fremdsprachlich

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.12.2021 - 10 K 3170/17
    Dazu hat er unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern, aus dem sich bei verständiger Würdigung ergibt, dass ihm in seinem Heimatland politische Verfolgung droht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. August 1990, - 9 B 45.90 -, VG Aachen, Urteil vom 22. Januar 2021, - 10 K 3480/18.A -, beide zit. nach juris).
  • VG Aachen, 22.01.2021 - 10 K 3480/18

    Iran; Konversion

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 15.12.2021 - 10 K 3170/17
    Dazu hat er unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern, aus dem sich bei verständiger Würdigung ergibt, dass ihm in seinem Heimatland politische Verfolgung droht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. August 1990, - 9 B 45.90 -, VG Aachen, Urteil vom 22. Januar 2021, - 10 K 3480/18.A -, beide zit. nach juris).
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